Hausaufgabenkonzept
Hausaufgabenkonzept am Rhein-Maas-Gymnasium für die Sekundarstufe I (Kl. 5-10)
Grundsätzliches zu unserem Hausaufgabenkonzept
Hausaufgaben tragen zur Qualitätssicherung bei, denn sie dienen dazu, im Unterricht Erarbeitetes zu festigen, zu vertiefen und in neuen Zusammenhängen anzuwenden oder neue Unterrichtsinhalte eigenständig vorzubereiten. Sie sind kein Instrument der Disziplinierung von Schülerinnen und Schülern und dürfen daher nicht unerledigte Unterrichtsinhalte aufgreifen. Außerdem ermöglichen Hausaufgaben den Erwerb von Kompetenzen, die für das spätere Studier- und Arbeitsleben relevant sind: in häuslichem Umfeld Arbeiten selbstorganisiert vor- und nachzubereiten und zu verwalten.
Der Hausaufgabenerlass vom 05.05.2015 gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor: So dürfen an Tagen, an denen verpflichtender Nachmittagsunterricht stattfindet, keine Aufgaben für den Folgetag aufgegeben werden. Genauso wenig ist es zulässig, dass Schülerinnen und Schüler an Wochenenden und an Feiertagen Hausaufgaben erledigen müssen. Dies bedeutet auch, dass keine Aufgaben von Freitag für Montag aufgegeben werden sollen. Die für einen Tag maximal zulässige Bearbeitungsdauer beträgt 60 Minuten in den Klassen 5 bis 7 und 75 Minuten in den Klassen 8 bis 10. Von schulischer Seite ist die generelle Arbeitsbelastung der Kinder z.B. durch Klassenarbeiten, Referate oder andere Prüfungen im Blick zu halten.
Konkreter Umgang mit Hausaufgaben in unserem Unterrichtsalltag
Gestellte Hausaufgaben werden von den Lehrerinnen und Lehrer rechtzeitig vor Stundenende an der Tafel notiert bzw. über den Beamer projiziert. Hierbei wird gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler ausreichend Zeit haben die Aufgabenstellung abzuschreiben und diesbezüglich Fragen zu stellen. Die Schülerinnen und Schüler schreiben ihrerseits die ihnen gestellten Aufgaben selbständig von der Tafel ab und fragen bei Unklarheiten direkt nach. Die Eintragung der Hausaufgaben in den Schulmanager ergänzt die Verschriftlichung an der Tafel, so dass z.B. fehlende Schülerinnen und Schüler einen Überblick über die Hausaufgaben erhalten können und diese anfertigen. Falls die Lehrerinnen und Lehrer aus unvorhersehbaren Gründen den Eintrag im Schulmanager erst nachträglich, spätestens jedoch am Folgetag vornehmen können, so tragen die Schülerinnen und Schüler dennoch Sorge dafür, die besprochenen Hausaufgaben zu erledigen. Eine fehlende Eintragung von Hausaufgaben im Schulmanager entbindet sie nicht von ihrer Pflicht diese anzufertigen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend eigenständig planen, an welchem Wochentag es sinnvoll und zeitlich möglich ist, die entsprechenden Hausaufgaben der jeweiligen Fächer zu erledigen. Dies sollte vor allem in den Klassen der Erprobungsstufe besprochen und evtl. eingeübt werden. Damit die Arbeitsbelastung nicht zu hoch ist, achten die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer gemeinsam mit allen Lehrkräften der Klasse darauf, dass das zulässige Maß an Hausaufgaben in der Klasse nicht überschritten wird und haben auch die Gesamtbelastung der Klasse im Blick. Hierzu nutzen sie regelmäßig das Feedback der Schülerinnen und Schüler und der Eltern.
Hausaufgaben werden grundsätzlich kontrolliert und pädagogisch angemessen gewürdigt, jedoch nicht benotet. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten bei auftretenden Schwierigkeiten zumindest einen Lösungsansatz sichtbar zu machen bzw. das Problem konkret benennen zu können. Bei wiederholt auftretenden Schwierigkeiten bieten die Lehrkräfte Beratungsgespräche für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern an. Über nicht erledigte Hausaufgaben informieren die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor der Besprechung im Unterricht. Fehlende Hausaufgaben und auch fehlendes Material werden im Schulmanager von den Lehrerinnen und Lehrern eingetragen.
Bei wiederholtem Nichtanfertigen von Hausaufgaben findet folgende einheitliche Vorgehensweise Anwendung: Bei insgesamt fünfmaligem Fehlen von Hausaufgaben in allen Fächern informiert der jeweilige Klassenlehrer oder -lehrerin die Eltern per Mail oder Brief, beim zehnten Fehlen von Hausaufgaben erfolgt ebenfalls eine Information der Eltern mit Ankündigung eines Termins zum Nacharbeiten der Fächer, in denen die Hausaufgaben nicht angefertigt wurden. Sollten auch in der Folge erneut fünfmal die Hausaufgaben nicht erledigt werden, so kommen die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern zu einem Beratungsgespräch mit der Stufenkoordination zusammen, um gemeinsam zu einer positiven Verhaltensänderung gelangen zu können. Die Kommunikation mit den Eltern über fehlende Hausaufgaben und die getroffenen Maßnahmen werden dann in der Schülerakte abgelegt.
Dieses von der Schulkonferenz am 25.09.2023 beschlossene Hausaufgabenkonzept gilt verbindlich ab dem 01.10.2023 für alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte.